Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)
Stand: 27. Mai 2026
1. Vertragsparteien, Geltungsbereich
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ('EULA') wird zwischen Ihnen ('Lizenznehmer') und der AgentZ Media, Inhaber Axel Roller, Ziegenmarkt 6, 19055 Schwerin, Deutschland (E-Mail: kontakt@agent-z.de, nachfolgend 'Lizenzgeber' oder 'TikBoom') geschlossen.
Diese EULA gilt für sämtliche unter der Marke 'TikBoom' angebotene Software, insbesondere für den TikBoom-Launcher, die als kostenfrei gekennzeichneten Tools sowie für jedes kostenpflichtig erworbene Spiel (gemeinsam die 'Software'). Sie tritt mit der Installation, dem Start oder der erstmaligen Nutzung der Software in Kraft.
Den Kauf- und Bereitstellungsvorgang regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Lizenzgebers, abrufbar unter tikboom.io/agb. Bei Widersprüchen zwischen AGB und dieser EULA gehen die AGB im Hinblick auf den Kaufvorgang vor; im Hinblick auf den Nutzungsumfang an der Software ist diese EULA maßgeblich.
2. Lizenzgewährung
Vorbehaltlich Ihrer vollständigen Zahlung des Kaufpreises (sofern es sich um kostenpflichtige Software handelt) und der Einhaltung dieser EULA gewährt Ihnen der Lizenzgeber ein einfaches, weltweites, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und (vorbehaltlich Ziffer 5) nicht übertragbares Recht, die Software dauerhaft im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen.
Die Lizenz ist an Ihr TikBoom-Konto gebunden. Sie sind berechtigt, die Software auf einer angemessenen Zahl von Endgeräten zu installieren, die Ihrer eigenen oder vertraglich Ihnen zugeordneten Verfügungsgewalt unterliegen (zum Beispiel Ihrem privaten Streaming-PC sowie einem Backup-Rechner). Eine gleichzeitige Nutzung der Software durch mehrere Personen ist unzulässig.
Der Lizenzgeber bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an der Software, insbesondere des Urheberrechts. Mit der Lizenzierung ist keine Übertragung von Eigentumsrechten verbunden.
3. Gestattete Nutzung, kommerzielle Verwendung in Streams
Die Software ist ausdrücklich dafür bestimmt, im Rahmen von Live-Streams auf Plattformen wie TikTok, Twitch, YouTube oder vergleichbaren Diensten genutzt zu werden. Sie dürfen die Software unbeschränkt im Rahmen Ihrer eigenen, persönlich von Ihnen oder Ihrem Team gehaltenen Streaming-Aktivitäten einsetzen, einschließlich der Monetarisierung dieser Streams durch Geschenke ('Gifts'), Abonnements, Werbeeinnahmen, Sponsorings oder vergleichbare Modelle.
Die im Stream sichtbare grafische und akustische Darbietung der Software (Game-Footage) dürfen Sie als Bestandteil Ihres Streams aufzeichnen und auf den genannten Plattformen veröffentlichen, weiterverwerten und monetarisieren.
4. Untersagte Nutzungen
Untersagt ist insbesondere:
- die Weitergabe, Vermietung, Verleihung, Unterlizenzierung oder der Weiterverkauf der Software, von Lizenzschlüsseln oder TikBoom-Konten an Dritte;
- die Nutzung der Software als Dienstleistung für Dritte, insbesondere als 'Stream-as-a-Service'-Angebot, als White-Label-Produkt oder im Rahmen einer Agentur-Plattform, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers;
- die Veranstaltung kostenpflichtiger öffentlicher Turniere oder Events mit der Software als Eintritts- oder Hauptleistung, sofern hierfür Eintritt erhoben oder eine gesonderte Vergütung verlangt wird, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers;
- die Dekompilierung, Disassemblierung oder das Reverse Engineering der Software, soweit dies nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere §§ 69d, 69e UrhG) gestattet ist;
- die Umgehung, Manipulation oder Entfernung technischer Schutz- und Lizenzprüfmechanismen, insbesondere des über den Launcher erfolgenden Lizenz-Checks;
- die Veränderung der Software, das Einbringen schädigender Komponenten (Cheats, Trainer, Bots, Mods, die das Spielgleichgewicht ändern oder das Verhalten gegenüber der TikTok-Live-Schnittstelle täuschen) sowie das Verbreiten solcher Veränderungen;
- die Nutzung der Software auf eine Weise, die geltendes Recht, die Nutzungsbedingungen genutzter Streaming-Plattformen oder Rechte Dritter verletzt;
- automatisiertes Auslesen oder Vervielfältigen von Inhalten, Spiel-Assets oder Schnittstellen-Daten zu Zwecken jenseits der vertragsmäßigen Nutzung der Software.
5. Übertragbarkeit
Eine Übertragung der Lizenz auf eine andere Person ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verbraucher dürfen ihre dauerhafte Nutzungslizenz an einer als digitales Werkstück erworbenen Programmkopie nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften (zum Beispiel im Rahmen des unionsrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes) übertragen, sofern die eigene Kopie zugleich unbrauchbar gemacht und der Erwerber auf diese EULA verpflichtet wird. Eine Aufspaltung mehrfach erworbener Lizenzen oder die parallele Nutzung durch Veräußerer und Erwerber ist ausgeschlossen.
6. Updates, Online-Verbindung
Der Lizenzgeber kann die Software fortlaufend aktualisieren und insbesondere Fehler beheben, Sicherheitslücken schließen sowie Funktionen ergänzen oder anpassen, soweit dies für die Vertragsmäßigkeit der Software erforderlich oder zumutbar ist. Aktualisierungen werden über den TikBoom-Launcher ausgeliefert.
Für die Lizenzprüfung sowie zur Auslieferung von Aktualisierungen baut der TikBoom-Launcher in regelmäßigen Abständen eine Verbindung zum Backend des Lizenzgebers auf. Eine dauerhafte Online-Verbindung während der Nutzung der Software wird nicht verlangt; das Gate prüft bei Programmstart und in größeren Abständen während der Sitzung. Vorübergehende Verbindungsabbrüche führen nicht zum Abbruch laufender Streams.
7. Drittinhalte, Open-Source-Komponenten
Die Software kann Inhalte und Komponenten Dritter enthalten, insbesondere unter freien Lizenzen veröffentlichte Bibliotheken sowie Asset-Pakete unter der Creative-Commons-Zero-Lizenz (CC0, zum Beispiel Kenney-Assets). Soweit für solche Bestandteile abweichende Lizenzbedingungen gelten, gehen diese im Verhältnis zu dem betroffenen Bestandteil dieser EULA vor. Eine Übersicht der eingesetzten Open-Source-Komponenten stellt der Lizenzgeber auf Anfrage zur Verfügung.
8. Beendigung
Die Lizenz an einem kostenpflichtigen Spiel wird dauerhaft erteilt; sie endet nicht durch Zeitablauf. Der Lizenzgeber ist jedoch berechtigt, die Lizenz aus wichtigem Grund zu widerrufen, insbesondere wenn der Lizenznehmer in schwerwiegender oder wiederholter Weise gegen diese EULA verstößt oder die Bezahlung durch Rückbuchung (Chargeback) endgültig ausbleibt.
Im Falle des Widerrufs sind Sie verpflichtet, die Nutzung der betroffenen Software einzustellen und alle Kopien, die sich in Ihrem Besitz befinden, zu löschen. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
Endet der Vertrag über das TikBoom-Konto (etwa durch Kontolöschung auf Ihren Wunsch), erlischt die technische Nutzungsmöglichkeit, da die Lizenz an das Konto gebunden ist; auf diesen Umstand werden wir vor der Löschung hinweisen.
9. Gewährleistung, Haftung
Für Mängel der Software haftet der Lizenzgeber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der hierzu in den AGB getroffenen Regelungen. Eine darüber hinausgehende Zusicherung bestimmter Eigenschaften, insbesondere bezüglich erzielbarer Reichweiten, Geschenk-Einnahmen oder Plattform-Konformität auf Drittseiten, übernimmt der Lizenzgeber nicht.
Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen aus § 8 der AGB entsprechend.
10. Änderungen der EULA
Der Lizenzgeber kann diese EULA anpassen, sofern dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich wird und die Anpassung den Lizenznehmer nicht unangemessen benachteiligt. Wesentliche Änderungen werden dem Lizenznehmer rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform (zum Beispiel per E-Mail an die im TikBoom-Konto hinterlegte Adresse) mitgeteilt. Widerspricht der Lizenznehmer der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gilt die geänderte Fassung als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates des Lizenznehmers bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser EULA unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Mitteilungen an den Lizenzgeber richten Sie bitte an: AgentZ Media, Inhaber Axel Roller, Ziegenmarkt 6, 19055 Schwerin, Deutschland, E-Mail: kontakt@agent-z.de.